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1. Geltung
Diese AGB von MindBlow Media, Benjamin Wingerter, Kazmairstraße 28 RGB, 80339 München (im Folgenden: Auftragnehmer) gelten für alle Verträge, die mit dem Auftraggnehmer geschlossen werden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Ihre Geltung kann nur durch das Annehmen eines Vertrages neueren Datums mit ganz oder teilweise abweichenden AGB ersetzt beziehungsweise aufgehoben werden.
2. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags sind Leistungen des Auftragnehmers im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) gegen Entgelt.
(2) Ziel ist es, die im Auftrag genannten Webseiten oder Segmente der Webseiten (im Folgenden: Webseiten) des Auftraggebers auf einen wettbewerbsfähigen Stand in der technischen SEO auf den Webseiten selbst (Onsite-SEO) zu bringen.
(3) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass SEO ein laufender Prozess ist und es bis zur Sichtbarkeit der ersten Änderungen von Positionierungen in Suchmaschinen, wie der der Firma Google LLC, bis zu 12 Monate nach Umsetzung aller vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Änderungen dauern kann. Dem Auftraggeber ist auch bekannt, dass die Suchmaschinen-Platzierung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, die ständigen Änderungen unterworfen und im Einzelnen nicht bekannt sind. Unvorhergesehene Änderungen in der Platzierung – auch eine drastische Verschlechterung oder eine vollständige Entfernung aus dem Index der jeweiligen Suchmaschine – können nicht ausgeschlossen werden. Eine bestimmte Suchmaschinen-Platzierung wird nicht geschuldet.
3. Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer wird lediglich beratend und unterstützend tätig. Für die Gewährleistung im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer wegen Schlechtleistung oder Mängeln in der Ausführung der Dienstleistungen sechs Monate nach Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände verjähren.
(2) Der Auftragnehmer bemüht sich darum, seine Maßnahmen konform zu den Richtlinien der jeweiligen Suchmaschine zu ergreifen. Den Parteien ist jedoch bewusst, dass einzelne vereinbarte Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung gegen die Richtlinien einzelner Suchmaschinen verstoßen können und dass dies keine mangelhafte Leistung durch den Auftragnehmer darstellt. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber bestimmte Maßnahmen des Auftragnehmers in Kenntnis der Richtlinien explizit freigegeben hat.
4. Laufzeit/Kündigung
(1) Der Vertrag läuft bis zum im Auftrag genannten Ende der Leistungserbringung und kann mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung ist nur nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten zulässig.
(2) Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt für den Auftragnehmer insbesondere dann vor, wenn
- der Auftraggeber trotz Mahnung seiner Pflicht zur Zahlung der Vergütung nicht nachkommt,
- der Auftraggeber mit der Zahlung der monatlichen Vergütung in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist,
- der Auftragnehmer wegen angeblicher Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber von Dritten in Anspruch genommen wird und/oder
- der Auftraggeber in grober Weise seine Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag verletzt.
(3) Im Fall der Kündigung ist ein offener Saldo zugunsten des Auftragnehmers vom Kunden auszugleichen, sofern ein Mehrbetrag mit dem Auftraggeber abgestimmt wurde. Besteht ein Saldo zugunsten des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den zu viel gezahlten Betrag zurückzuzahlen. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrags zu leisten.
(4) Mit Beendigung des Vertrags erlöschen die Beratungspflichten der des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer darf aber keine Handlungen vornehmen, die dazu führen, dass Links, die auf die Website verweisen, entfernt werden.
5. Nutzungsrechte
(1) Sämtliche an der Website oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Website entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.
(2) Die Leistungen vom Auftragnehmer im Bereich Texterstellung, Fotografie, Video, Softwareerstellung, Softwarepflege und Webdesign, sowie die von ihm erstellten Konzepte und sonstige Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Ein einfaches Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über. Dieses einfache Nutzungsrecht schließt ein Bearbeitungsrecht mit ein.
(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, durch den Auftragnehmer zur Veröffentlichung auf den Webseiten angelieferte Texte zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Dritte umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Der Auftragnehmer wird in Bezug auf die Website oder einzelne Webseiten keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein gröblicher Verstoß gegen seine Urheberpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann der Auftragnehmer verlangen, dass er im Zusammenhang mit den veränderten Texten nicht bzw. nicht mehr genannt wird.
6. Beratung für Onsite-Maßnahmen
(1) Im Rahmen der Onsite-Optimierung wird der Auftragnehmer den Auftraggeber nach eigenem Ermessen hinsichtlich der Seitenstruktur und/oder den Inhalt der Website, deren Titel, Überschriften, Meta-Daten, Bildbeschreibungen, technischen Lösungen zur Wahrung oder Steigerung von Ladezeiten der Webseiten, der Optimierung der sogenannten Crawlability usw. beraten und Empfehlungen für Veränderungen geben. Je nach Bedarf wird der Auftragnehmer den Auftraggeber auch im Hinblick auf die Nutzung von Webanalysetools (z.B. Google Analytics), Conversion-Rate-Optimierung, Social Media und andere website-nahe Themen zur Optimierung für Suchmaschinen beraten.
(2) Die Auswahl und Dimensionierung von zu optimierenden Dokumenten erfolgt nach Maßgabe des Kunden.
(3) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der Auftraggeber für die Umsetzung der Vorschläge, insbesondere für eine möglicherweise empfehlenswerte Modifikation des Quelltexts der Website, selbst verantwortlich.
(4) Für den Fall von Veränderungen eines SEO-relevanten Parameters, einer wesentlichen Änderung von Suchmaschinen-Algorithmen, Problemen im Rahmen der Google Search Console oder einer plötzlich auftretenden Verschlechterung der Suchmaschinen-Platzierung wird der Auftragnehmer den Auftraggeber innerhalb der Laufzeit des Vertrags kurzfristig zum weiteren Vorgehen beraten, Möglichkeiten der Abhilfe vorschlagen und den Auftraggeber bei der Umsetzung bestmöglich unterstützen.
(5) Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer entsprechende Zugangsdaten zur Verfügung gestellt hat, wird der Auftragnehmer einmal monatlich die Daten in den Google Webmaster Tools auf etwaigen Handlungsbedarf hin überprüfen und den Auftraggeber hierüber in angemessenem Umfang zeitnah informieren.
(6) Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird der Auftragnehmer etwaigen sich aus einem Report oder Alert ggf. ergebenden Handlungsbedarf mit dem Auftraggeber in einem monatlichen Telefonat erörtern. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber dazu jeweils rechtzeitig einen Termin anbieten.
7. Prüfung, Reporting und Kommunikation
(1) Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer entsprechende Zugangsdaten zur Verfügung gestellt hat, wird der Auftragnehmer einmal monatlich die Daten in der Google Search Console auf etwaigen Handlungsbedarf hin überprüfen und den Auftraggeber hierüber in angemessenem Umfang zeitnah informieren.
(2) Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird der Auftragnehmer etwaigen sich aus einem Report oder Alert ggf. ergebenden Handlungsbedarf mit dem Auftraggeber in einem monatlichen Telefonat erörtern. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber dazu jeweils rechtzeitig einen Termin anbieten.
(3) Zur Kommunikation wird die E-Mail benutzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, dem Auftragnehmer gegenüber einen Ansprechpartner und dessen E-Mail zu benennen und sicherzustellen, dass während der Vertraugslaufzeit in zumutbaren Abständen E-Mails vom Auftragnehmer abgerufen, gelesen und wenn nötig beantwortet werden.
(4) Zusätzlich zu Punkt (3) kann festgelegt werden, dass zur Kommunikation (insbesondere Erfassung von Aufgaben, Kommentarfunktion, etc.) zwischen den Parteien ein Collaboration-Tool eingesetzt wird.
8. Optionale Leistungen & Fremdleistungen
(1) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden optionale Leistungen in Abhängigkeit vom angefallenen Aufwand vergütet. Optionale Leistungen bedürfen der schriftlichen Absprache, zumindest per E-Mail durch Parteien des ersten Auftrags, oder eines zusätzlichen Auftrags.
(2) Soweit der Auftragnehmer sonstige Dienstleistungsaufträge übernimmt, etwa die Umsetzung vorgeschlagener Onsite-Optimierungsmaßnahmen, Programmierleistungen oder anderweitige zusätzliche Anpassungen, die Erstellung von Inhalten, Workshops, Schulungen oder sonstige Beratungsleistungen, schuldet der Auftragnehmer das Tätigwerden in dem jeweils vereinbarten Zeitraum und Umfang. Die Einzelheiten der durch den Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistung ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistung Subunternehmer einzusetzen. Er steht für deren Leistungen im gleichen Umfang wie für eigene ein.
(4) Im Auftrag aufgeführte Kosten für Dienstleistungen durch Subunternehmer, stellen eine erste Kalkulation dar, die abhängig von nicht eingeplanten Feature Requests ihrerseits abweichen können. Zusätzlich zu den Kosten für externe Dienstleister erhebt der Auftragnehmer eine Handling Fee in Höhe von 15 Prozent, die als Pauschale unter anderem Beiträge für die Künstlersozialkasse, individuelle Rahmenverträge und die damit verbundene Rechteübertragung berücksichtigen.
9. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
(1) Sämtliche vereinbarten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich gemäß der Kleinunternehmerregelung (§19 Umsatzsteuergesetz) exklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, z.Zt. 19%. Die Erstattung von Reisekosten und Spesen sowie von Materialaufwand o. Ä. ergibt sich aus gesonderter Vereinbarung in Schriftform.
(2) Kostenvoranschläge sind, wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, stets unverbindlich.
(2) Für einmalige, bzw. fortlaufende Leistungen (im Folgenden: monatlich wiederkehrende Leistungen) gelten die im Angebot definierten Festpreise und Stundensätze.
(3) Bei Stundensätzen wird in Zeiteinheiten von angefangenen 15 Minuten abgerechnet.
(4) Ist für monatlich wiederkehrende Leistungen im Auftrag ein verbindliches monatliches Budget (im Folgenden: Monatsbudget) festgelegt, sind sich die Parteien bewusst, dass das Monatsbudget lediglich eine Schätzung ist und nicht in jedem Fall exakt eingehalten werden kann. Im Fall von Abweichungen ist der Auftragnehmer berechtigt, gegebenenfalls nicht verbrauchtes Budget mit Leistungen des Folgezeitraums bzw. vom jeweiligen Monatsbudget nicht mehr abgedeckte Leistungen mit Budget des Folgemonats zu verrechnen.
(5) Das Monatsbudget ist nicht feststehend und kann durch einseitige Mitteilung des Auftraggebers mit einer Frist von mindestens zwei Wochen zum Monatsende in Textform für die jeweiligen Folgemonate angepasst werden, wobei eine Mindesthöhe von 720,- Euro nicht unterschritten werden darf.
(6) Monatlich wiederkehrende Leistung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber jeweils zum 10. des Monats eine Rechnung für die angefallenen Kosten, wobei Budgets für den laufenden Monat und sonstige Preise für den Vormonat berechnet werden. Ist eine Zahlungsfrist in der Rechnung nicht angegeben, ist der Betrag ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
(7) Im Fall des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Der Auftragnehmer kann im Falle des Zahlungsverzuges von mehr als 28 Tagen die weitere Ausführung seiner Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einstellen.
(8) Der Auftraggeber hat die Abrechnung nach der Übermittlung durch den Auftragnehmer unverzüglich und soweit dies nach ordnungsgemäßer Geschäftslage tunlich ist zu prüfen und, wenn sich ein Fehler zeigt, dies dem Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Rechnung, sowie im Falle der Vereinbarung einer monatlich wiederkehrenden Leistung auch die Verwendung des Monatsbudgets als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Fehler handelt, der bei der Prüfung nicht erkennbar war. Sofern es sich um einen Fehler handelt, der bei der Prüfung nicht erkennbar war, muss die Anzeige innerhalb von 14 Tagen nach dessen Entdeckung erfolgen.
10. Sonstige Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber wird einen Ansprechpartner für den Auftragnehmer benennen, der berechtigt und in der Lage ist, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses anstehenden Entscheidungen zu treffen und an den Auftragnehmer zu kommunizieren.
(2) Zur Onsite-Optimierung und Content-Erstellung ist es unter Umständen notwendig, dass der Auftragnehmer für einzelne Dokumente relevante Keywords kennt. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Auswahl solcher Keywords bestmöglich unterstützen und insbesondere umfassende Angaben zur Zielgruppe der Websites und mögliche Suchbegriffe liefern. Für die Auswahl der Keywords ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, von dem Auftragnehmer vorgeschlagene Keywords auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen. Widerspricht der Auftraggeber vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Keywords nicht innerhalb von 3 Werktagen in Textform, gelten diese als freigegeben. Nur so, kann der Auftragnehmer gewährleisten, einer vertraglich versprochenen, keywordabhängigen Leistung zeitnah nachzugehen.
(3) Soweit der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Umsetzung von Maßnahmen der Onsite-Optimierung beauftragt, hat der Auftraggeber vor Beginn der Pflege- und Programmierarbeiten seine Daten zu sichern und nach Abschluss die Funktionsfähigkeit seiner Website zu überprüfen, bevor die aktualisierte Version online gestellt wird, sofern dies zumutbar ist. Darüber hinaus ist der Auftraggeber angehalten, auch seine übrigen Daten, insbesondere seine Benutzerdaten, in regelmäßigen Abständen, mindestens wöchentlich, zu sichern.
11. Freistellung
(1) Die Parteien werden einander von jedweden rechtlichen Auseinandersetzungen wegen Maßnahmen der Suchmaschinenoptimierung im Zusammenhang mit diesem Vertrag und jedem etwaigen Verfahrensfortgang unverzüglich in Textform berichten und miteinander abstimmen, wie weiter verfahren werden soll.
(2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzungen von Rechten Dritter durch die Auswahl der Keywords und/oder auf Grund von Website-Inhalten von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die dem Auftragnehmer durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die dem Auftragnehmer entstehen sollten.
(3) Der Auftragnehmer ist von der Verpflichtung zur Leistung befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist. Hierzu zählen insbesondere nicht vom Auftragnehmer verschuldete Ausfälle von Rechnersystemen sowie Netzverbindungen, insbesondere aufgrund von Stromausfall, Wasser-schäden, Hackerangriffen und vergleichbaren Ursachen.
12. Haftung
(1) Der Auftragnehmer und/oder seine Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter haften für Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vertragliche und außervertragliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden des Auftragnehmers wird bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Haftung für die Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) handelt. Unter Kardinalpflichten sind diejenigen Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In den Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht wird nur für den vorhersehbaren und typischerweise bei Geschäften der vorliegenden Art entstehenden Schaden gehaftet, betragsmäßig jedoch höchstens bis zur Auftragssumme, die den Aufträgen des letzten Jahres vor Bekanntwerden des den Schaden auslösenden Ereignisses entspricht.
(2) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, wobei der Haftungsausschluss nicht im Fall eines Schadens an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzes gilt.
(3) Als Dienstleister haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die auf Grund technischer Störungen oder Leistungsstörungen des Auftragnehmers oder anderer Dritter entstehen. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für Schäden, die der Auftraggeber durch diesem zumutbare Maßnahmen, insbesondere regelmäßige, mindestens tägliche, Programm- und Datensicherung hätte verhindern können.
13. Sonstiges
(1) Der Auftragnehmer wird alle vertraulichen Unterlagen und alle Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zugänglich werden, vertraulich behandeln. Soweit der Auftragnehmer im Einzelfall einen Subunternehmer mit der Erbringung einer Teilleistung beauftragt, wird der Auftragnehmer diese Verpflichtung weiterreichen.
(2) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung gemäß (1) und zahlt der Auftragnehmer an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro. Bei fortdauernden Verstößen wird die Vertragsstrafe für jeden Monat erneut verwirkt.
(3) Dem Auftragnehmer ist es gestattet, mit der Tatsache, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer beauftragt hat, in geeigneter Weise zu werben, und er darf zu diesem Zweck auch über das Vertragsende hinaus in Referenzlisten online und offline zu diesem Zwecke freigegebene Logos u.Ä. des Auftraggebers verwenden.
(4) Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist es dem Auftragnehmer gestattet, nach der Laufzeit des Vertrags Aufträge von Kunden gleicher oder ähnlicher Branchen anzunehmen und zu bearbeiten. Dies gilt auch und insbesondere für die Optimierung auf ähnliche oder gleiche Suchbegriffe unterschiedlicher Auftraggeber.
14. Schlussbestimmungen
(1) Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.
(2) Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage des angenommenen Auftrages. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers, die diesen Vereinbarungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
(3) Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform.
(4) Auf Verträge durch angenommene Angebote ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
(5) Gerichtsstand für alle sich aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist München.
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