Rechts-Disclaimer:
Benjamin Wingerter, Autor dieses Blog-Beitrags
Ich habe weder Recht studiert, noch war oder bin ich praktizierender Anwalt oder sonstiger Rechtsberater. Ich teile hiermit mein Verständnis von Gesetzestexten und Gerichtsurteilen. Ich prüfe diesen Artikel nicht wöchentlich auf Aktualität, daher könnte die Information irgendwann veraltet sein. Wenn Sie Rechtsberatung brauchen, fragen Sie mich gerne. Ich kenne Anwälte für Internetrecht mit hervorragender Reputation und nachweisbaren Erfolgen in allen Bereichen des eCommerce.
Private Webseitenbetreiber, Webdesigner, Suchmaschinenoptimierer und Webmaster fragen sich oft:
Brauche ich ein Impressum auf meiner Website, wenn der Server im Ausland steht, zum Beispiel in der Schweiz, in Holland oder in Belgien? Oder kommt es auf die Top Level Domain an?
Das ist für Adult Site Betreiber interessant, ebenso für Betreiber von Link-Netzwerken, die sie anonym führen möchten. Eigentlich für alle, die die Impressumspflicht umgehen möchten.
tl;dr
Wenn man auf das Impressum verzichten möchte, darf man keinen deutschsprachigen Dienst auf der Webseite anbieten, streng genommen nicht einmal reine (deutschsprachige) Information. Die Erhebung von Daten via Trackingtools und Analysesoftware bedarf einer eigenen Regelung, auf die ich nicht eingehe.
Impressumspflicht für Telemedien besteht bei Geschäftsmäßigkeit
Grundsätzlich kann man sagen, dass das private Blog kein Impressum benötigt. Impressumspflicht für Telemedien (Webseiten) besteht in Deutschland nämlich wenn man eine Webseite geschäftsmäßig betreibt. Bitte nicht mit „gewerblich“ verwechseln!
Geschäftsmäßig heißt einfach, dass man möchte, dass irgendjemand die Inhalte nutzt. Das schließt ein privates Reiseblog oder die Webseite, die man für die eigene Familie angelegt hat, aus.
Das private Blog gilt allerdings als geschäftsmäßig, wenn es Beiträge mit Ratgebercharakter enthält. Sobald Sie einen Beitrag schreiben, in dem Sie „Die 10 besten Restaurants in München“ auflisten, brauchen Sie ein Impressum. Auch, wenn es sich um Ihre persönliche Meinung handelt, unterliegen Sie dem Telemediengesetz, da Sie erstens Verbraucher beraten und zweitens über Unternehmen in einer kritischen Form schreiben. Die Verbraucher, wie auch die Unternehmen, haben das Recht, zu erfahren, wer da seine Meinung kund tut.
Das regelt sich aus § 55 Abs.1 ff. Rundfunkstaatsvertrag (RstV)
Also in Deutschland benötigt man in 98% aller Fälle ein Impressum.
Und Vorsicht: Verstöße gegen die Impressumspflicht können mit bis zu 50.000€ Bußgeld geahndet werden. (§16 TMG)
Die Ausnahme für private Webseiten wird meistens falsch verstanden. Impressumspflicht besteht nur dann nicht, wenn man Informationen bereit stellt, die für die meisten Menschen, Firmen und den Staat völlig uninteressant sind. Solange Sie über Ihre Haustiere schreiben und dabei keine Marken von Tierfutter erwähnen, keine Fotos von anderen Personen veröffentlichen und keine Beratung zur Tierpflege abgeben, sind Sie fein raus und brauchen kein Impressum.
Sobald man aber zum Beispiel im Privaten Blog erwähnt, dass man in einem bestimmten Hotel war, mit einer namentlich erwähnten Person kommuniziert oder irgendein Produkt konsumiert hat, fällt die Ausnahme weg und man ist zur Angabe seiner Daten (Verlinkung zu http://www.agb-leitfaden.de/Impressum_Auszug55RStV.htm entfernt; Ziel nicht mehr erreichbar) verpflichtet (§ 55 Informationspflichten und Informationsrechte), oder sollte zumindest sicherheitshalber eine Anbieterkennzeichnung auf der eigenen Webseite bereitstellen.
Domain-abhängige Ausnahmen
Gibt es von der Top-Level Domain abhängige Unterschiede oder Ausnahmen bei der Pflicht, ein Impressum anzubieten? Nein und zwar aus dem Grund, den ich im übernächsten Absatz schildern werde.
Serverstandort entscheidet über Impressumspflicht
Das stimmt nicht. Man muss ein Impressum unter gewissen Umständen auch einstellen, wenn der Server in Afrika, Russland oder der Schweiz steht. Der Serverstandort Schweiz schützt Webseitenbetreiber nicht vor der korrekten Anbieterkennzeichnung.
Anbieterkennzeichnung und Whois der DENIC
Wie gesagt sind auch andere Domainendungen und Serverstandorte im Ausland keine Freifahrtscheine, die Impressen (= Pluralform) unnötig machen. Man braucht ein Impressum, wenn der inhaltlich Verantwortliche seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Bei .de-Domains gilt sowieso, dass man mit einer Anschrift in Deutschland als sogenannter Admin-C bei der DENIC hinterlegt ist.
Dieser Admin-C ist bei der DENIC der offizielle Ansprechpartner. Man findet seine Kontaktdaten in der Whois-Auskunft der DENIC.
Gehört die Domain nicht Ihnen selbst, aber Sie sind als Admin-C hinterlegt, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, alle Angelegenheiten, die die Domain betreffen, verbindlich zu entscheiden. Sie sind Bevollmächtigter und zwar vom Domain-Inhaber selbst, als natürliche Person. Das nennt man das Herkunftslandprinzip. (§ 3 TMG)
Wohnt man im Ausland aber möchte eine .de-Domain betreiben, benötigt man als Admin-C eine in Deutschland wohnhafte Person. Sobald der Server-Standort in Deutschland ist, kann außerdem der Hoster nach dem deutschen Gesetz dazu verpflichtet sein, die Domain zu sperren, die Inhalte unerreichbar zu machen und so weiter. Denn der Gerichtstand eines deutschen Providers ist natürlich in Deutschland.
Fazit: Impressumspflicht umgehen
Um also nicht der Impressumspflicht zu unterliegen,
- darf man keine .de Domain betreiben,
- muss man seinen Hauptwohnsitz im Ausland haben und
- braucht ein Webhosting außerhalb des deutschen Rechtsgebietes.
Und selbst dann können natürlich Inhalte, die nach deutschem Recht illegal sind, gesperrt oder gelöscht werden.
Diesen Blogartikel habe ich in meiner Eigenschaft als interessierter und ambitionierter Webseitenbetreiber erstellt und hier veröffentlicht. Ich habe kein Rechtsstudium und behaupte deshalb nicht, dass meine Ausführungen vollständig oder teilweise richtig waren, sind oder sein werden.
Schreiben Sie mir gerne Ergänzungen, Korrekturen oder eigene Erfahrungen mit der Rechtsprechung! Vielleicht kann ich etwas davon aufnehmen.
Bildquelle des Beitragsbild mit dem Richterhammer auf den Geldscheinen: Thorben Wengert / pixelio.de
Vielen Dank für den schönen und informativen Artikel 🙂
Interessant wäre jetzt noch die Frage gewesen (wenn du schon dabei bist), wie das Impressum eingebunden werden muss/sollte.
Also ob es z.B. so wie bei dir ausreicht (Impressum nur über weiteren Klick nach Kontakt zu erreichen) oder ob das Impressum (wie Datenschutzbestimmungen) jederzeit von jeder Seite aus erreichbar sein muss…
Eine Aufführung WIE dann das Impressum auszusehen hat, wäre wohl zu viel verlangt, aber die obige Übersicht finde ich schon wirklich sehr gut gelungen.
Wobei für mich aber ein Impressum grundsätzlich eine Pflichtangabe ist. Seiten ohne Impressum sind mir einfach suspekt und ich hoffe eigentlich auch, das sich in Zukunft dahingehend innerhalb der EU oder gar weltweit entsprechende gleiche Regeln für die Impressumspflicht finden lassen.
Pflicht besteht also, doch wenn man wirklich eine Seite ohne Impressum vertreiben will, gibt es dafür auch Wege.
Ein Server inklusive WhoIs-Schutz im Ausland bei Anbietern, welche nach deren Recht keine Daten herausgeben oder sperren müssen wäre ein solcher Weg. Wie sonst könnten Portale wie Youporn so lange erfolgreich Anonym betrieben werden.
Was das für Anbieter sind lässt sich ja ganz leich googlen 😉
Jetzt verstehe ich, warum der ein oder andere SEO Deutschland verlassen hat 😉
Ja, das mit der Impressumspflicht ist immer so eine Sache. Grundsätzlich sollte immer ein Impressum vorhanden sein, denn wer einen Abmahngrund sucht, wird ihn auch auf einer privaten Seite finden.
Wer eine Seite zu einem Thema betreibt, dass sich eventuell in einer Grauzone befindet und aus diesem Grund nicht mit seinem Namen in Verbindung zu diesem Projekt stehen möchte, dem machen es ja diverse Hoster aus der Türkei oder Amerika mit Ihren Offshore Hosting Paketen mit Whois Privacy trotzdem sehr einfach anonym eine Seite ins Netz zu stellen und so ein Impressum außer Acht zu lassen.
Sehr schöner Artikel, ist ein Thema mit dem ich selber auch gerade beschäftigt habe 😀
Bei mir stellt sich aber eher die Frage, wie ich verfahre wenn das komplette Projekt auf English läuft und ich nen Disclaimer einbaun will. Logischer Weise müsste der ja auf Englisch sein damit die User das verstehen, aber ich muss mich an deutsche Gesetzte usw halten, weil ich hier wohne.
Finde das mit dem Impressum merkwürdig geregelt hier in Deutschland ….
Jaja, die Impressumspflicht. Ich finde den Zwang prinzipiell bedenklich. Wer tatsächlich mit irgendeiner Gewinnerzielungsabsicht eine Webseite unterhält, wird in der Regel freiwillig auch seine Kontaktdaten veröffentlichen, man will ja normalerweise dann auch selbst erreichbar sein.
Bei privaten Seiten empfinde ich die Impressumspflicht als unangemessen und als Einschränkung der Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte, Beispiel: wenn ich privat blogge, will ich vielleicht nicht, dass alle Welt weiss wo ich wohne. Wer über politische Themen oder vielleicht Krankheit, Abnehmen, Depressionen oder ähnliche Themen bloggen will, darf nach deutschem Recht nicht anonym bleiben. Und das ist falsch.
Wem nützt die Impressumspflicht eigentlich wirklich? Gibt es deswegen weniger Betrug im Internet? Wenn dem so wäre, müsste es ja in den USA Betrug ohne Grenzen geben, so dass die Leute online gar kein Geld mehr ausgeben. Die Realität ist eine andere.
Die Impressumspflicht nutzt einzig und alleine der Abmahnmaffia rund um die Looser Anwälte, zu denen freiwillig kein Klient kommt und die sich als virtuelle Wegelagerer tätigen müssen.
Das Ganze wird durch eine praktisch nicht vorhandene Internet Gesetzgebung in Deutschland noch verstärkt, bei dem die Judikative in Form von renteüberfälligen Amtsrichtern den Job macht, den die Legislative bisher nicht geschafft hat zu erledigen.
Es ist ja auch nicht so, dass man durch einen Whois Guard einen Freifahrtschein hat, zu Tun und Zu lassen was man will. Rechtsorgane können auch weiterhin bei den Registraren Kontaktdaten bekommen.
Aber die Situation rund um die Impressumspflicht und die immer weniger ausgeglichene Waagschale zugunsten des absoluten Verbraucherschutzes und einem fast gar nicht vorhandenen Anbieterschutzes macht den Standort Deutschland für Onlinegeschäfte immer unattraktiver und die Meinungsfreiheit ist eh fast kaum noch vorhanden.
nunja, ich würde ja sagen … für den Otto-Normal Anwender wie… meine Mammi, mein Pappi, da ist es noch recht wichtig das es ein Impressum giebt, damit sie wissen an wen Sie sich wenden können wenn etwas nicht stimmt… die wissen nicht was ein Whois ist und müssten wirklich gleich zum Anwalt um eine Adresse raus zu finden.
Aber ansonsten gebe ich Jan recht. Vor allem wenn zu sehen ist, das es wirklich nur „Formfehler“ sind weswegen dann geklagt wird, sprich der Webseiten Betreiber sich alle Mühe gegeben hat und am ende doch die Abmahnung kommt, weil es mit Mühe und Detail Gesetzes-Text-Wissen „möglich“ war einen Fehler in deinem Impressum zu finden.
Aber solange unser Land von Menschen Schein-Regiert wird (ich halte Politiker eh für Marionetten der Wirtschaft ) die sich die eingegangenen E-Mails ausdrucken und auf den Tisch legen lassen… wird sich daran auch nichts ändern.
hallo leute,
ich habe eine site ins netz gestellt auf der ich verschiedene produkte (aus deutschland) vergleiche. die domain ist „.com“ und ich wohne in spanien. muss ich ein impressum auf die site stellen ????
hab mir jetzt schon sau viele gesetzestexte durchgelesen und werd einfach nicht schlau draus ….
hoffe ihr könnt mir aus dem wirr-warr raushelfen 😉
n gruss
Hi harley, wenn Du den deutschen Markt mit Deiner Domain erreichen möchtest, benötigst Du ein Impressum.
Vielen Dank fuer den Artikel. Durchaus, wie auch von anderen Kommentatoren erwähnt, funktioniert die Internetwelt in anderen Ländern auch ohne Impressumspflicht. An und fuer sich ist die Impressumspflicht ja nicht schlecht, es ist nur schade, was dabei wieder herausgekommen ist. X-fache Websitebetreiber oder die auf dem Weg sind, solche zu werden, widmen einen unangemessenen Teil der Arbeitszeit diesem Thema aufgrund der Abmahnungsauswuechse. Um die Abmahnungskrake zu stoppen, gibt es dann wieder Regulierungsversuche.
Gilt das auch für Facebook? Das Impressum ist Fehlerhaft. Dort ist eine Firma (e-devinvent gmbh) mit Sitz in der Schweiz eingetragen die aber in diesem Jahr aus dem Handelsregister gelöscht wurde.
Wie kann es denn bitte sein, dass deutsche Anwälte denken, dass sie für fast alle deutschen Inhalte auf der Welt Befugnisse haben, diese zu regulieren? Deutsch wird auch in anderen Ländern gesprochen als Deutschland. Das ist ziemlich anmaßend und arrogant.
Haben deutsche Anwälte überhaupt die Möglichkeit im Ausland lebende Personen abzumahnen? Was kümmert mich außerhalb Deutschland dort geltendes Recht? Mal abgesehen davon, dass ich mich frage, wie man ohne Impressum überhaupt an eine vorladungsfähige Adresse kommen soll. Hat ein außländisches Rechenzentrum ansatzweise die Pflicht oder das Interesse Daten von Kunden herauszugeben, wenn irgendein dahergelaufener Anwalt von einem anderen Kontinent diese fordert?
Ich finde die Richtung, die der deutsche Rechtsstaat gerade im Bezug Internet verfolgt, sehr bedenklich. Neuland – wir verstehen es nicht, aber wir können es kaputtmachen.