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Rechts-Disclaimer:
Ich habe weder Recht studiert, noch war oder bin ich praktizierender Anwalt oder sonstiger Rechtsberater. Ich teile hiermit mein Verständnis von Gesetzestexten und Gerichtsurteilen. Ich prüfe diesen Artikel nicht wöchentlich auf Aktualität, daher könnte die Information irgendwann veraltet sein. Wenn Sie Rechtsberatung brauchen, fragen Sie mich gerne. Ich kenne Anwälte für Internetrecht mit hervorragender Reputation und nachweisbaren Erfolgen in allen Bereichen des eCommerce.

Benjamin Wingerter, Autor dieses Blog-Beitrags

Private Webseitenbetreiber, Webdesigner, Suchmaschinenoptimierer und Webmaster fragen sich oft:

Brauche ich ein Impressum auf meiner Website, wenn der Server im Ausland steht, zum Beispiel in der Schweiz, in Holland oder in Belgien? Oder kommt es auf die Top Level Domain an?

Das ist für Adult Site Betreiber interessant, ebenso für Betreiber von Link-Netzwerken, die sie anonym führen möchten. Eigentlich für alle, die die Impressumspflicht umgehen möchten.

tl;dr

Wenn man auf das Impressum verzichten möchte, darf man keinen deutschsprachigen Dienst auf der Webseite anbieten, streng genommen nicht einmal reine (deutschsprachige) Information. Die Erhebung von Daten via Trackingtools und Analysesoftware bedarf einer eigenen Regelung, auf die ich nicht eingehe.

Impressumspflicht für Telemedien besteht bei Geschäftsmäßigkeit

Grundsätzlich kann man sagen, dass das private Blog kein Impressum benötigt. Impressumspflicht für Telemedien (Webseiten) besteht in Deutschland nämlich wenn man eine Webseite geschäftsmäßig betreibt. Bitte nicht mit „gewerblich“ verwechseln!

Geschäftsmäßig heißt einfach, dass man möchte, dass irgendjemand die Inhalte nutzt. Das schließt ein privates Reiseblog oder die Webseite, die man für die eigene Familie angelegt hat, aus.

Das private Blog gilt allerdings als geschäftsmäßig, wenn es Beiträge mit Ratgebercharakter enthält. Sobald Sie einen Beitrag schreiben, in dem Sie „Die 10 besten Restaurants in München“ auflisten, brauchen Sie ein Impressum. Auch, wenn es sich um Ihre persönliche Meinung handelt, unterliegen Sie dem Telemediengesetz, da Sie erstens Verbraucher beraten und zweitens über Unternehmen in einer kritischen Form schreiben. Die Verbraucher, wie auch die Unternehmen, haben das Recht, zu erfahren, wer da seine Meinung kund tut.

Das regelt sich aus § 55 Abs.1 ff. Rundfunkstaatsvertrag (RstV)

Also in Deutschland benötigt man in 98% aller Fälle ein Impressum.

Und Vorsicht: Verstöße gegen die Impressumspflicht können mit bis zu 50.000€ Bußgeld geahndet werden. (§16 TMG)

Die Ausnahme für private Webseiten wird meistens falsch verstanden. Impressumspflicht besteht nur dann nicht, wenn man Informationen bereit stellt, die für die meisten Menschen, Firmen und den Staat völlig uninteressant sind. Solange Sie über Ihre Haustiere schreiben und dabei keine Marken von Tierfutter erwähnen, keine Fotos von anderen Personen veröffentlichen und keine Beratung zur Tierpflege abgeben, sind Sie fein raus und brauchen kein Impressum.

Sobald man aber zum Beispiel im Privaten Blog erwähnt, dass man in einem bestimmten Hotel war, mit einer namentlich erwähnten Person kommuniziert oder irgendein Produkt konsumiert hat, fällt die Ausnahme weg und man ist zur Angabe seiner Daten (Verlinkung zu http://www.agb-leitfaden.de/Impressum_Auszug55RStV.htm entfernt; Ziel nicht mehr erreichbar) verpflichtet (§ 55 Informationspflichten und Informationsrechte), oder sollte zumindest sicherheitshalber eine Anbieterkennzeichnung auf der eigenen Webseite bereitstellen.

Domain-abhängige Ausnahmen

Gibt es von der Top-Level Domain abhängige Unterschiede oder Ausnahmen bei der Pflicht, ein Impressum anzubieten? Nein und zwar aus dem Grund, den ich im übernächsten Absatz schildern werde.

Serverstandort entscheidet über Impressumspflicht

Das stimmt nicht. Man muss ein Impressum unter gewissen Umständen auch einstellen, wenn der Server in Afrika, Russland oder der Schweiz steht. Der Serverstandort Schweiz schützt Webseitenbetreiber nicht vor der korrekten Anbieterkennzeichnung.

Anbieterkennzeichnung und Whois der DENIC

Wie gesagt sind auch andere Domainendungen und Serverstandorte im Ausland keine Freifahrtscheine, die Impressen (= Pluralform) unnötig machen. Man braucht ein Impressum, wenn der inhaltlich Verantwortliche seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Bei .de-Domains gilt sowieso, dass man mit einer Anschrift in Deutschland als sogenannter Admin-C bei der DENIC hinterlegt ist.

Dieser Admin-C ist bei der DENIC der offizielle Ansprechpartner. Man findet seine Kontaktdaten in der Whois-Auskunft der DENIC.

Gehört die Domain nicht Ihnen selbst, aber Sie sind als Admin-C hinterlegt, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, alle Angelegenheiten, die die Domain betreffen, verbindlich zu entscheiden. Sie sind Bevollmächtigter und zwar vom Domain-Inhaber selbst, als natürliche Person. Das nennt man das Herkunftslandprinzip. (§ 3 TMG)

Wohnt man im Ausland aber möchte eine .de-Domain betreiben, benötigt man als Admin-C eine in Deutschland wohnhafte Person. Sobald der Server-Standort in Deutschland ist, kann außerdem der Hoster nach dem deutschen Gesetz dazu verpflichtet sein, die Domain zu sperren, die Inhalte unerreichbar zu machen und so weiter. Denn der Gerichtstand eines deutschen Providers ist natürlich in Deutschland.

Fazit: Impressumspflicht umgehen

Um also nicht der Impressumspflicht zu unterliegen,

  • darf man keine .de Domain betreiben, 
  • muss man seinen Hauptwohnsitz im Ausland haben und 
  • braucht ein Webhosting außerhalb des deutschen Rechtsgebietes.

Und selbst dann können natürlich Inhalte, die nach deutschem Recht illegal sind, gesperrt oder gelöscht werden.

Diesen Blogartikel habe ich in meiner Eigenschaft als interessierter und ambitionierter Webseitenbetreiber erstellt und hier veröffentlicht. Ich habe kein Rechtsstudium und behaupte deshalb nicht, dass meine Ausführungen vollständig oder teilweise richtig waren, sind oder sein werden.

Schreiben Sie mir gerne Ergänzungen, Korrekturen oder eigene Erfahrungen mit der Rechtsprechung! Vielleicht kann ich etwas davon aufnehmen.

Bildquelle des Beitragsbild mit dem Richterhammer auf den Geldscheinen: Thorben Wengert / pixelio.de

Author: Benjamin

Benjamin ist Online Marketer seit 2008. Er hat zwei Steckenpferde: Conversion Optimierung und Suchmaschinenoptimierung. Seit 2011 spricht er auf Fachkonferenzen, wie der SEO Campixx.